Was haben das Arbeitsrecht, das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht gemeinsam? Immer zu Jahresbeginn treten zahlreiche Änderungen in Kraft. Damit Sie in diesem Dickicht überarbeiteter Regelungen nicht den Überblick verlieren, bieten wir Ihnen einen umfangreichen und detaillierten Online-Service an. Alles Relevante finden Sie über den Link oben.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ab 1. Januar 2025 einen anderen als den bisher gewählten Erstattungssatz für das Umlageverfahren U1 zu wählen.
Alle notwendigen Angaben zur Einrichtung sowie Änderungen eines Arbeitgeberkontos sind in elektronischer Form zu veranlassen.
Die Änderung des Umlage- und Erstattungssatzes muss ebenfalls im elektronischen Meldeverfahren mit der „Wahlerklärung für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1“ (DBWU/DSAK) bis zum 31. Januar 2025 abgegeben werden.
Die Mitteilung über die Höhe des Umlagesatzes mittels Beitragsnachweis ist für die Änderung nicht ausreichend.
Ab 2025 wird das elektronische Meldeverfahren vollumfänglich realisiert.
Die BKK-Arbeitgeberversicherung stellt daher keine Änderungsformulare mehr zur Verfügung.
Die ab 1. Januar 2025 geltenden Umlagesätze finden Sie ab 16. Dezember 2024 auf der Website der BKK-Arbeitgeberversicherung www.bkk-aag.de.