Wenn Ihr Unternehmen auch im Ausland tätig ist, kann es sein, dass Ihre Arbeitnehmer zeitweise außerhalb Deutschlands beschäftigt sind. Für den Zeitraum der Arbeit im Ausland gelten auch Sonderregelungen für die Krankenversicherung. Bei der sogenannten "Entsendung von Arbeitnehmern“ sind diese Besonderheiten zu beachten. Eine Übersicht von der DVKA zu den wichtigsten Grundsätzen sowie länderspezifische Merkblätter finden Sie hier: Informationen zur Entsendung