Zuzahlungen und Belastungsgrenzen

Zuzahlungen und Belastungsgrenzen
Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt uns der Gesetzgeber, Sie von Zuzahlungen zu den Leistungen unserer starken Gemeinschaft zu befreien.

Voraussetzungen

Der Normalfall

Wenn Sie bei der BKK24 versichert sind, gilt für die Zuzahlung eine Belastungsgrenze von zwei Prozent Ihrer Bruttoeinkünfte. Lassen Sie sich deshalb alle Zuzahlungen vom Arzt, der Apotheke, dem Krankenhaus oder anderen Leistungen quittieren.

Für chronisch Kranke

Für schwerwiegend chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von einem Prozent der Bruttoeinkünfte. Auch Krankenhausaufenthalte können bei der Ermittlung der Belastungsgrenze angerechnet werden. Ist die Belastungsgrenze erreicht, werden Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen für den Rest des Kalenderjahres von allen weiteren Zuzahlungen befreit.

Tipps und Infos

Die BKK24 kann nicht ohne Ihre Mitarbeit feststellen, wie viele Zuzahlungen Sie seit dem Jahresbeginn geleistet haben. Deshalb lohnt es sich für Sie, die Quittungen dafür zu sammeln. Und so gehen Sie vor:

  • Ermitteln Sie die voraussichtlichen Bruttoeinnahmen aller im Haushalt lebenden Personen für das laufende Jahr und ziehen davon die Freibeträge ab.
  • Multiplizieren Sie diese Zahl mit 0,02 (bei chronisch Kranken 0,01). Dann kennen Sie Ihre Belastungsgrenze.
  • Sammeln Sie jede Quittung, die Sie für eine Zuzahlung erhalten, und errechnen Sie, wie viel Sie bereits seit Jahresbeginn gezahlt haben.
  • Übersteigt die Summe der von Ihnen geleisteten Zahlungen Ihre Belastungsgrenze, sprechen Sie Ihr BKK24-Team an. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, werden wir Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien.

Ihre Haushaltseinkünfte werden auf der folgenden Basis berechnet:

  • Unter Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt fallen alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind und gegenwärtig zur Verfügung stehen.
  • Zur Berechnung der Bruttoeinnahmen werden neben dem Arbeitseinkommen beispielsweise auch Miet- und Pachteinnahmen, Abfindungen oder Betriebsrenten herangezogen.
  • Für jedes im Haushalt lebende Kind können Sie von den Bruttoeinnahmen einen Freibetrag abziehen. Die Höhe dieses Freibetrages, die sich jährlich verändert, erfahren Sie unter anderem von Ihren BKK24 Beratern.
  • Zusätzlich können Sie für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner einen Freibetrag abziehen.

Den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung finden Sie auch unter Anträge & Formulare.

Über unseren interaktiven Rechner können Sie direkt Ihre Freibeträge, bzw. Zuzahlungsgrenze berechnen.

Hier gibt es gesammelte Informationen zum Thema Befreiung von Zuzahlung als PDF.

Informationen zu Härtefallregelungen finden Sie im Bereich Zahnersatz.