Wenn Sie bei der BKK24 versichert sind, gilt für die Zuzahlung eine Belastungsgrenze von zwei Prozent Ihrer Bruttoeinkünfte. Lassen Sie sich deshalb alle Zuzahlungen vom Arzt, der Apotheke, dem Krankenhaus oder anderen Leistungen quittieren.
Für schwerwiegend chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von einem Prozent der Bruttoeinkünfte. Auch Krankenhausaufenthalte können bei der Ermittlung der Belastungsgrenze angerechnet werden. Ist die Belastungsgrenze erreicht, werden Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen für den Rest des Kalenderjahres von allen weiteren Zuzahlungen befreit.
Die BKK24 kann nicht ohne Ihre Mitarbeit feststellen, wie viele Zuzahlungen Sie seit dem Jahresbeginn geleistet haben. Deshalb lohnt es sich für Sie, die Quittungen dafür zu sammeln. Und so gehen Sie vor:
Ihre Haushaltseinkünfte werden auf der folgenden Basis berechnet:
Den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung finden Sie auch unter Anträge & Formulare.
Über unseren interaktiven Rechner können Sie direkt Ihre Freibeträge, bzw. Zuzahlungsgrenze berechnen.
Hier gibt es gesammelte Informationen zum Thema Befreiung von Zuzahlung als PDF.
Informationen zu Härtefallregelungen finden Sie im Bereich Zahnersatz.