Zahnärztliche Früherkennung bei Kindern

Zahnärztliche Früherkennung bei Ihren Kindern
Gesund auch im Mund – kein Problem für Kinder, die bei der BKK24 versichert sind. Weil Kinderzähne besonders intensive Pflege brauchen hilft die BKK24 dabei, mögliche Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten rechtzeitig zu entdecken.

Zeitraum der Früherkennung

Zwischen dem 6. Lebensmonat und dem 6. Lebensjahr:

Im Rahmen der Früherkennung bei Kleinkindern finden insgesamt vier Untersuchungen statt. Dabei wird unter anderem die Mundhöhle des Kindes untersucht und das Kariesrisiko eingeschätzt. Die erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (FU 1) findet bei Kleinkindern vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat statt. Dieser Check soll insbesondere dem Auftreten frühkindlicher Karies entgegenwirken und beinhaltet auch die praktische Anleitung der Betreuungsperson zur Ernährungs- und Mundhygiene beim Kind (FU Pr). Zwischen dem 34. und dem vollendeten 72. Lebensmonat folgt dann die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung FU 2. Falls Ihr Kind zu Karies neigt, kann die Fluoridanwendung zur Zahnschmelzhärtung vom 6. bis 72 Lebensmonat (FLA) sinnvoll sein.

Zwischen dem 6. und dem 18. Lebensjahr:

  • Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.
  • Erhebung des Mundhygienestatus.
  • Lokale Fluoridierung und Versiegelung kariesfreier Fissuren und Grübchen von Backenzähnen.

Das sind Ihre Vorteile

  • Bei Bedarf empfiehlt der Zahnarzt geeignete Fluoridierungsmittel zur Härtung des Zahnschmelzes.
  • Als Erziehungsberechtigte berät Sie der Zahnarzt Fragen der Mundhygiene und Ernährung.
  • Ihr Kind wird zur Prophylaxe motiviert.
  • Eintrag der ab dem 12. Lebensjahr halbjährlichen Untersuchungen in ein Bonusheft.
  • Sie haben die freie Zahnarztwahl unter allen Vertragsärzten der gesetzlichen Krankenkassen. Machen Sie einen Termin!
  • Die Abrechnung erfolgt direkt mit der BKK24, wenn Sie in der Praxis Ihre Gesundheitskarte vorlegen.