Sehhilfen Brillen und Kontaktlinsen

Ihre BKK24 unterstützt Sie bei Fehlsichtigkeit. Allerdings ist es gesetzlich geregelt, dass wir Sehhilfen nur unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen dürfen.

Zuschüsse für Erwachsene

Versicherte erhalten Festbeträge bei einer starken Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien (Sphäre) − oder wenn Sie aufgrund einer Hornhautverkrümmung eine Sehhilfe mit mindestens 4,25 Dioptrien (Zylinder) benötigen. Sie bekommen einen erneuten Festzuschuss auf eine Brille, wenn sich die Sehstärke um 0,5 Dioptrien verändert hat. Wichtig: Diese Zuschüsse gelten nur für Kontaktlinsen oder Brillengläser. Das Brillengestell dürfen wir nicht bezuschussen.

Für die Bezuschussung von Kontaktlinsen gelten andere Voraussetzungen, beispielsweise im Fall einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 8 Dioptrin.

Darüber hinaus gibt es noch therapeutische Sehhilfen, die bei speziellen Augenverletzungen oder Augenerkrankungen verordnet werden können. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrem Augenarzt.

Zuschüsse für Kinder und Jugendliche

Für unsere Versicherten unter 18 Jahren bezuschussen wir die Brillengläser (ggf. auch Kontaktlinsen) unabhängig von der Dioptrien-Anzahl. Auch hier gibt es Festbeträge, die wir übernehmen. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach der Stärke der Gläser. Zum Thema Sportbrillen finden Sie hier weitere Informationen.

So geht's

Wenn Sie eine Sehhilfeverordnung vom Augenarzt haben und die Voraussetzungen für einen Festzuschuss erfüllen, erfolgt die Abrechnung ganz einfach: Den gesetzlich festgelegten Zuschuss rechnet Ihr Augenoptiker direkt mit uns ab. Sie erhalten nur noch eine Rechnung über den Restbetrag. (Der Restbetrag ist ein Eigenanteil, den Sie selbst bezahlen und der nicht durch die Krankenkasse erstattet werden kann.)

Unsere Tipps

Holen Sie sich Ihren „Länger besser leben.“-Bonus und verwenden Sie das so erhaltene Geld (jährlich mindestens 100 Euro) für den Kontaktlinsen- oder Brillenkauf.

Wenn Sie eine Arbeitsplatz- oder Bildschirmbrille benötigen, können Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber wenden.