Rehabilitationssport umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten, die als Richtwert dienen. Sie können diese Einheiten innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausstellungsdatum der ärztlichen Verordnung nutzen.
Hält Ihr Arzt Funktionstraining aus medizinischer Sicht für erforderlich, kann er Ihnen eine entsprechende Verordnung ausstellen. Für Verordnungen mit dem Ausstellungsdatum ab dem 01.11.2024 verzichtet die BKK24 auf eine vorherige Genehmigung, sodass Sie sich mit Ihrer Verordnung direkt an Ihren gewünschten Anbieter wenden können.
Habe ich einen Eigenanteil zu leisten?
Ihr gewählter Anbieter rechnet die Kosten direkt mit uns ab. Die BKK24 übernimmt 100 % der Kosten. Zusätzliche Ausgaben, wie zum Beispiel für eine Mitgliedschaft, werden allerdings nicht erstattet.
Reha-Sport wird zum Beispiel von Sportvereinen oder Selbsthilfegruppen angeboten, die sich auf das jeweilige Krankheitsbild spezialisiert haben. Hier einige Beispiele:
Bundesverband Rehabilitationssport
Regionale Behinderten-Sportverbände
Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen
Sie können frei entscheiden, welches Angebot Sie nutzen möchten. Es muss kein Anbieter dieser Liste sein.