Leistungen nach diesem Vertrag werden für Versicherte mit den Diagnosen aus den Bereichen der psychiatrischen Störungen erbracht:
Zudem können Leistungen auch für Versicherte zwischen 14 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht werden, die eine beginnende psychische Problematik mit akutem Versorgungsbedarf aufweisen.