Wir erstatten Ihnen jedes Jahr die Kosten für zwei Maßnahmen bis zu einer Höhe von 125,00 Euro je Maßnahme. (Die Kurse zählen jeweils für das Kalenderjahr, in dem sie enden.) Die Maßnahmen müssen nach §20 SGB V anerkannt sein. Das heißt, dass sie zur Prävention und Gesundheitsförderung zertifiziert sind.
Für die Erstattung genügt es, wenn Sie uns die Teilnahmebestätigung aus einem der oben genannten Präventionsfelder vorlegen. Bundesweite Präventionsangebote – auch für Ihre Postleitzahl – finden Sie unter anderem hinter dem folgenden Link: Kursdatenbank
Wert der Leistung: Bis zu 250,00 Euro
Zusätzliche Geldprämie pro Jahr über Bonusprogramm möglich