Die Pflege des Bedürftigen in seiner häuslichen Umgebung hat grundsätzlich Vorrang vor der Unterbringung im Heim. Deshalb bildet die häusliche Pflege den Schwerpunkt unserer Leistungen. Um jedoch den individuellen Bedürfnissen der Versicherten gerecht zu werden, unterscheidet unsere Pflegekasse nach verschiedenen Pflegeformen:
Pflegebedürftige entscheiden grundsätzlich selbst, welche Leistungsart sie in Anspruch nehmen wollen:
Zunächst stellen Sie einen Antrag an die Pflegekasse. Diesen finden Sie über den unteren Link. Ausschlaggebend für die Leistungen der Pflegeversicherung ist das Ausmaß der dauerhaften krankheits- oder behinderungsbedingten Beeinträchtigungen des Betroffenen.
Folgende Voraussetzungen müssen außerdem zutreffen:
Um der unterschiedlichen Schwere der Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden, wird sie in fünf Pflegegrade eingeteilt. Die Einstufung erfolgt im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der den Versicherten in seinem Wohnumfeld beurteilt.
Tipp: Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf unserer Seite zur Pflegeberatung.
Im Bereich Anträge & Formulare finden Sie alle nötigen Formulare zur Beantragung einer Pflegeleistung oder Sie rufen uns einfach unter 05724 971-0 an und wir senden Ihnen die Anträge zu.