Als ergänzende Leistung zur Unterstützung für chronisch Kranke gibt es Patientenschulungen. Die Betroffenen selbst sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen können diese erhalten, wenn sie aus medizinischen Gründen erforderlich und sinnvoll sind. Diese Schulungen im Umgang mit der Erkrankung können chronisch kranken Menschen helfen, Krankheitsfolgen zu lindern, Folgekrankheiten zu vermeiden und ihre Lebensqualität insgesamt positiv zu beeinflussen. Beispielsweise können solche Patientenschulungen für Kinder und Jugendliche mit Neurodermitis oder Adipositas sehr hilfreich sein. Geregelt ist diese Möglichkeit in § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Voraussetzungen für die Kostenübernahme ist, dass die Patientenschulungsmaßnahmen wirksam und effizient sind.
Wenn Sie eine Patienschulung benötigen, beantragen Sie diese – zusammen mit den relevanten Unterlagen – bei uns.