Osteopathie

Starke Extraleistung: Osteopathie bis 360 Euro! 

Als Alternative oder Ergänzung zur Schulmedizin ist Osteopathie beliebt, vor allem bei Blockaden im Bewegungsapparat. Sie geht davon aus, dass Schmerzen an einer Stelle des Körpers oft Ursachen an einer anderen Stelle haben. Diagnose und Behandlung werden dabei mit bloßen Händen durchführt.

So funktioniert`s

  • Die BKK24 übernimmt einen Großteil der Kosten für osteopathische Leistungen.
  • Bitten Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin um eine Bescheinigung für osteopathische Leistungen.
  • Reichen Sie uns nach dem Ausgleich die Osteopathie-Rechnung, die ärztliche Bescheinigung und Ihre Bankverbindung für die Erstattung ein.

Wichtig: Wir wollen, dass Sie in guten Händen sind. Deshalb muss Ihr Osteopath oder Ihre Osteopathin über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder Mitglied in einem der Berufsverbände sein. Für eine qualifizierte Behandlung von Neugeborenen (bis zum 28. Lebenstag) gibt es zusätzliche Vorgaben. Gern unterstützen wir Sie bei der Suche nach geeigneten Fachleuten, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie selbst jemanden suchen möchten, schauen Sie gern bei einem der großen Berufsverbände, die folgend verlinkt sind. Diese Auswahl ist allerdings nicht abschließend! Wenn Sie Ihre*n Osteopath*in dort nicht entdecken, fragen Sie uns gern.

Das sind Ihre Vorteile

Wir erstatten 80 Prozent des Rechnungsbetrages bis zu einer Höhe von 60,00 Euro pro Sitzung und für bis zu sechs Sitzungen im Kalenderjahr. 

Den Antrag auf Erstattung der angefallenen Osteopathie-Kosten finden Sie unter Anträge und Formulare.

Wert dieser Leistung: bis zu 360,00 Euro