Orthopädische Schuhe

Orthopädische Schuhe werden in der Regel maßgeschneidert angefertigt, um individuelle Beschwerden zu lindern. Ihre BKK24 übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten.

Voraussetzungen und Ablauf

Voraussetzungen: Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit einer Diagnose, die das Tragen von orthopädischen Schuhen erforderlich macht. Das kann bei verschiedenen Beeinträchtigungen der Fall sein:

  • Schwerer dekompensierter Valgusstellung der Ferse und Verlust des Längsgewölbes bei Knick- oder Plattfüßen
  • Überlastungen der Außenkante des Fußes bei Klumpfüßen
  • Bewegungseinschränkende Wackelsteife des oberen Sprunggelenkes
  • Anhaltenden schmerzhaften Funktionsstörungen der Fußwurzelgelenke
  • Beinverkürzungen von mindestens 3,5 cm
  • Nicht korrigierbarer Fußfehlform bei schwerer Lähmung der Füße
  • Schwerer Sprengung des Fußlängsgewölbes bei Ballenhohlfüßen
  • Fußteilverlust mit Notwendigkeit einer Stabilisierung im Rückfuß
  • Schwerer angeborener oder erworbener Veränderung des Fußes oder der Zehen, bei der eine anderweitige Versorgung nicht mehr möglich ist
  • Schmerzhafter Fehlstellung der Zehengelenke bei chronischen Gelenkentzündungen mit schwerer Beeinträchtigung der Belastungsfähigkeit
  • Einer Versorgung mit Beinorthesen, wenn die Verwendung von Konfektionsschuhen oder Spezialschuhen über Beinorthesen nicht möglich ist
  • Schweren und andauernden Schwellungszuständen der Füße und der Unterschenkel

Ablauf: Sie geben Ihre Verordnung einfach beim Orthopädieschuhmacher Ihrer Wahl ab. Dieser erstellt eine Trittspur und fertig ggf. Bilder an. Anschließend reicht Ihr Orthopädieschuhmacher alle nötigen Unterlagen bei uns ein. Ihr BKK24 Team prüft dann die Verordnung zusammen mit der Trittspur, den Bildern und dem Kostenvoranschlag. Danach informieren wir den Orthopädieschuhmacher und auch Sie als Versicherte, über unser Prüfeergebnis. Auf diese Weise erhalten Sie Ihre Orthopädieschuhe.

Kostenübernahme

Bei der Erstversorgung übernimmt Ihre BKK24 den Kostenanteil für 2 Paar Schuhe. Danach können Sie alle 2 Jahre orthopädische Straßenschuhe erhalten und alle 4 Jahre orthopädische Hausschuhe. Für Kinder sind wachstumsbedingt auch häufigere Folgeversorgungen möglich. Bei orthopädischen Sport- und Badeschuhen dürfen wir die Kosten nur übernehmen, wenn eine Physiotherapie oder ein Therapiesport verordnet wurde. Hier finden Sie die aktuelle Zuzahlungsübersicht für Versicherte. Die Zuzahlung beträgt 10%, jedoch mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Paar und ist gesondert vom Eigenanteil zu betrachten. 

Der Eigenanteil für Erwachsene beträgt:

orthopädische Straßenschuhe 76,00 €
orthopädische Hausschuhe 40,00 €
orthopädischen Sportschuhen 30,00 €
orthopädischen Badeschuhen 14,00 €

Der Eigenanteil für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs:

orthopädische Straßenschuhe 45,00 €
orthopädische Hausschuhe 20,00 €
orthopädischen Sportschuhen 20,00 €
orthopädischen Badeschuhen 14,00 €
 

Hinweis für Arbeitsschuhe

Eine Kostenbeteiligung/-erstattung über die gesetzliche Krankenversicherung ist für Arbgeitsschuhe nicht möglich, da diese je nach Fallsituation in den Zuständigkeitsbereich anderer Kostenträger wie zum Beispiel des Arbeitgebers, der Deutschen Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft oder anderen Institutionen fallen.