Beitragsfrei im Mutterschutz

Beitragsfreiheit im Mutterschutz
Während Sie Mutterschafts- und Elterngeld bekommen, ist der umfassende Schutz unserer starken Gemeinschaft für Sie kostenlos.

So funktioniert`s

  • Die Versicherung in der BKK24 bleibt während des Bezuges von Mutterschaftsgeld für alle Pflichtversicherten erhalten. Auch während der Elternzeit besteht die Mitgliedschaft desjenigen Elternteils, der zur Betreuung des Kindes die Beschäftigung unterbricht, weiter fort. Beiträge sind weder vom Versicherten noch vom Arbeitgeber zu bezahlen (sofern kein versicherungspflichtiges Arbeitsentgelt bezogen wird). Bei Studierenden und freiwillig Versicherten gelten gesonderte Regelungen, sprechen Sie uns hierzu gern an.
  • Die Befreiung gilt auch für die gesetzliche Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung.
  • Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Zusatzversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bestehen beitragsfrei fort.
  • Maßgebend für die Berechnung der Fristen durch den Arbeitgeber ist die Bescheinigung des Arztes über den mutmaßlichen Tag der Entbindung. Für die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes benötigen wir lediglich die kostenlos ausgestellte Geburtsbescheinigung mit dem Vermerk "zum Zwecke der Mutterschaftshilfe".

Das sind Ihre Vorteile

  • Bei vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach der Geburt zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte.
  • Mütter und Väter haben für maximal drei Jahre einen Anspruch auf Elternzeit.
  • Wenn der Arbeitgeber zustimmt, kann ein Anteil von bis zu 12 Monaten der maximal dreijährigen Elternzeit auch auf die Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden.