- Auszahlung von Mutterschaftsgeld bereits ab der sechsten Woche vor der Geburt.
- Ist das Baby da, gibt es weitere acht Wochen lang Mutterschaftsgeld – bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sogar für einen Zeitraum von insgesamt zwölf Wochen.
- Das Mutterschaftsgeld ist so hoch wie das durchschnittliche Nettoeinkommen, über das Sie in den letzten drei Monaten vor Beginn des Mutterschutzes verfügen konnten. Beläuft es sich auf mehr als 13 Euro pro Tag, wird die Differenz von Ihrem Arbeitgeber getragen.
- Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, können Sie ebenfalls Mutterschaftsgeld bei Ihrer BKK24 beantragen. Der Auszahlungsbetrag entspricht dem bisher gezahlten Arbeitslosengeld I.
- Hier finden Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld, den Sie bei Ihrer BKK24 einreichen.
Ehe Sie Ihre Mutterschutzzeit beginnen, sollten Sie eine Bescheinigung des behandelnden Arztes bei der BKK24 und in Kopie beim Arbeitgeber vorlegen, in der der errechnete Geburtstermin angegeben ist.