Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen mit der BKK24 Wenn Ihr Arzt eine Kur aus medizinischen Gründen für erforderlich hält, steht Ihnen bei der BKK24 eine ganze Reihe von Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen offen.
Das sind die Möglichkeiten
Bei Ihrer BKK24 sind Kuraufenthalte zur Erholung nach einer Krankheit (Rehabilitation, oft auch kurz "Reha" genannt) oder zur Vorsorge (Prävention) möglich.
Die so genannte "Anschlussrehabilitation" soll Ihnen helfen, nach einer Behandlung im Krankenhaus schnell wieder gesund zu werden und Ihr Leben selbstständig weiter zu führen. Sie wird vom Arzt häufig nach Herzinfarkten oder ähnlich schweren Erkrankung verschrieben.
Die ambulanten Vorsorgekur, für die wir je nach Verordnung und Bewilligung die Kosten für den Kurarzt sowie für die Kurmittel – beispielsweise Bäder und Massagen – übernehmen.
Die Kompakt-Kur wird als spezielle Form der ambulanten Vorsorgekur von einigen Kurorten angeboten. Dabei betreuen Kurarzt und Therapeuten Patienten mit gleichen Leiden in einer Gruppe, die in gemeinsamen Kursen und Informationsveranstaltungen Maßnahmen zum Umgang mit der Krankheit lernen.
Bei stationären Vorsorgemaßnahmen in anerkannten Heilbädern oder Kurorten tragen der Rentenversicherungsträger oder die BKK24 bis auf eine Zuzahlung alle anfallenden Kosten, wenn hierdurch einer drohenden Gesundheitsgefährdung erfolgversprechend vorgebeugt werden kann.
Bei bestehender gesundheitlicher Gefährdung bietet die BKK24 nach ärztlicher Verordnung auch Kinder- und Jugendkuren an.
So funktioniert's
Bei ambulanten Vorsorgekuren wählen Sie die verordneten Behandlungen direkt an einem Kurort aus. Ihre BKK24 übernimmt nach Prüfung einen Kurzuschuss von 16 Euro täglich und die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen bis auf den gesetzlichen Eigenanteil.
Bei einer stationären Vorsorgekur werden Sie in einer Kurklinik untergebracht, sofern intensivere Behandlungen unter ständiger ärztlicher Aufsicht notwendig sind.
Je nach der medizinischen Notwendigkeit kann eine Reha-Kur ambulant am Wohnort oder stationär in einer Klinik durchgeführt werden.
Der Zeitraum für die Zahlung ist nicht begrenzt, sondern ist für den gesamten Zeitraum des Kuraufenthaltes gültig.
Eine Kur können Sie beantragen, wenn Sie bereits alle notwendigen ärztlich verordneten Therapien an Ihrem Wohnort ausgeschöpft haben und sich die gewünschte Verbesserung nicht einstellt.
Klären Sie mit dem Arzt, welche Therapien und Kur-Anwendungen die beste Wirkung versprechen und stellen dann Ihren Kurantrag. Schauen Sie gern unter Anträge & Formulare.
Wir bereiten mit Ihnen gemeinsam die Unterlagen für die Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen auf und übernehmen die Kosten abzüglich der gesetzlichen Eigenanteile, sobald Ihre Kur anerkannt ist.