Künstliche Befruchtung

Extraleistung für Versicherte der BKK24
Sie haben einen Kinderwunsch, doch auf natürlichem Wege hat es noch nicht geklappt? Auch in dieser Situation unterstützt Sie die BKK24. Zusammen mit dem Berufsverband für Reproduktionsmedizin Bayern (BRB e.V.) wurde ein bundesweiter Vertrag abgeschlossen, der BKK24-Versicherten über die Regelversorgung hinaus Extra-Zuschüsse für die künstliche Befruchtung bei teilnehmenden Kinderwunschzentren gewährleistet.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre
  • Vereinfachter Verfahrenswechsel
  • Vermeidung einer zusätzlichen hormonellen Stimulationsbehandlung
  • Vermeidung des Risikos von Mehrlingschwangerschaften

BKK24 KINDERWUNSCH-LEISTUNGEN

  • Zweimalige Kostenbeteiligung von jeweils 350 Euro an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer, wodurch eine zusätzliche hormonelle Stimulationsbehandlung vermieden werden kann (sofern noch kryokonservierte befruchtete Eizellen vorhanden sind)
  • Zweimalige Kostenbeteiligung von jeweils 250 Euro an einer Blastozystenkultur (Verlängerung der Beobachtungszeit bis zum Blastozystenstadium zur Identifizierung der Embryonen mit der höchsten Schwangerschaftswahrscheinlichkeit) nach erfolgtem Transfer
  • Kostenbeteiligung je nach Behandlungsverfahren an einem, über die Regelleistung hinausgehenden, 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer
  • Bei medizinischer Notwendigkeit ein vereinfachter Wechsel der Verfahrensmethode von der IVF (In-Vitro-Fertilisation) zur ICSI (Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion)
  • Zuschuss zur geplanten künstlichen Befruchtung für Frauen bis 42 Jahre (einen Tag vor dem 42. Geburtstag)
  • Vermeidung des Risikos von Mehrlingschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei statt drei Embryonen; sofern medizinisch notwendig, kann ein Singleembryotransfer erfolgen

Vor Beginn der Maßnahmen senden Sie uns Ihren Behandlungsplan sowie eine ausgefüllte Teilnahmeerklärung zu. Unsere Genehmigung legen Sie dann Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin vor, damit diese direkt mit uns abrechnen können. Die zusätzlichen Kostenzuschüsse überweisen wir Ihnen nach den jeweiligen Behandlungszyklen. Ein formloser Antrag und Ihre diesbezüglichen Quittungen im Original sind hierbei ausreichend.

Das sind die generellen Voraussetzungen dieser Kinderwunschbehandlung

Die Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung sind erforderlich und es besteht eine hinreichende Aussicht auf eine Schwangerschaft. (Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Feststellung dieser Voraussetzungen von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt werden muss. Die BKK24 hat keinen Einfluss auf diese ärztliche Entscheidung.)

Das Angebot gilt für alle verheirateten Paare ab der Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern die Frau noch nicht das 42. und der Mann das 50. Lebensjahr vollendet hat.

Es werden Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet.

Das Ehepaar hat sich vor der Durchführung der Maßnahmen von einem Arzt oder einer Ärztin, die die künstliche Befruchtung nicht selbst durchführen, unter Berücksichtigung der medizinischen und psychosozialen Gesichtspunkte beraten lassen.

 

Der Antrag auf Genehmigung und die unterschriebene Teilnahmeerklärung müssen bei der BKK24 gemeinsam eingereicht und genehmigt werden. Die Teilnahme ist freiwillig und beginnt mit dem Tag Ihrer Unterzeichnung. Ihr teilnehmender Arzt oder Ihre Ärztin wird Sie umfassend über die Inhalte und Ziele des Programms aufklären. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Zentren und weitere Informationen zum Kinderwunsch finden unsere Versicherten hier: