Vor Beginn der Maßnahmen senden Sie uns Ihren Behandlungsplan sowie eine ausgefüllte Teilnahmeerklärung zu. Unsere Genehmigung legen Sie dann Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin vor, damit diese direkt mit uns abrechnen können. Die zusätzlichen Kostenzuschüsse überweisen wir Ihnen nach den jeweiligen Behandlungszyklen. Ein formloser Antrag und Ihre diesbezüglichen Quittungen im Original sind hierbei ausreichend.
Die Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung sind erforderlich und es besteht eine hinreichende Aussicht auf eine Schwangerschaft. (Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Feststellung dieser Voraussetzungen von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt werden muss. Die BKK24 hat keinen Einfluss auf diese ärztliche Entscheidung.)
Das Angebot gilt für alle verheirateten Paare ab der Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern die Frau noch nicht das 42. und der Mann das 50. Lebensjahr vollendet hat.
Es werden Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet.
Das Ehepaar hat sich vor der Durchführung der Maßnahmen von einem Arzt oder einer Ärztin, die die künstliche Befruchtung nicht selbst durchführen, unter Berücksichtigung der medizinischen und psychosozialen Gesichtspunkte beraten lassen.
Der Antrag auf Genehmigung und die unterschriebene Teilnahmeerklärung müssen bei der BKK24 gemeinsam eingereicht und genehmigt werden. Die Teilnahme ist freiwillig und beginnt mit dem Tag Ihrer Unterzeichnung. Ihr teilnehmender Arzt oder Ihre Ärztin wird Sie umfassend über die Inhalte und Ziele des Programms aufklären. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Zentren und weitere Informationen zum Kinderwunsch finden unsere Versicherten hier: