Bei der Aufnahme ins Krankenhaus unterschreiben die Versicherten eine Einverständniserklärung zur Umsetzung des Entlassmanagements. Bereits im Erstgespräch wird Ihr individueller Versorgungsbedarf nach dem Krankenhausaufenthalt festgelegt.
Im Rahmen des Entlassmanagements dürfen Krankenhäuser nun auch Verordnungen von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, Haushaltshilfen, häusliche Krankenpflege, Pflegeleistungen, Soziotherapie sowie die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit ausstellen. Das verkürzt die Wege für Sie als Versicherte ganz erheblich.
Das Krankenhaus erstellt am Ende des Krankenhausaufenthaltes einen Entlassplan, der den persönlichen Versorgungsbedarf des Versicherten beschreibt. Dadurch weiß Ihre BKK24 ganz automatisch, welche Schritte eingeleitet werden müssen.
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