Individuelle Beratung: Gerne möchten wir Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit unterstützen und Sie individuell beraten, sowie eine optimale Versorgung für Sie sicherstellen. Hierfür benötigen wir Ihre Zustimmung, die erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten und für unsere Beratung zu nutzen (§ 44 Abs. 4 SGB V).
Um folgende Daten kann es sich dabei handeln:
Wir stellen durch das Gespräch den Leistungsbedarf fest und begleiten die Umsetzung. Dadurch können wir Sie bestmöglichst im Genesungsprozess unterstützen.
Der Leistungsbedarf bzw. unsere Hilfestellung kann folgende Maßnahmen enthalten:
Eine individuelle Beratung zu den oben genannten Themen darf nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis erfolgen und ist freiwillig. Dieses Einverständnis können Sie auch jederzeit schriftlich oder elektronisch widerrufen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.