Individuelle Unterstützungsleistung

Individuelle Beratung: Gerne möchten wir Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit unterstützen und Sie individuell beraten, sowie eine optimale Versorgung für Sie sicherstellen. Hierfür benötigen wir Ihre Zustimmung, die erforderlichen Daten zu erheben, diese zu verarbeiten und für unsere Beratung zu nutzen (§ 44 Abs. 4 SGB V).

Um folgende Daten kann es sich dabei handeln: 

  • Daten im Zusammenhang mit einer Rentenantragstellung
  • Daten Ihrer behandelnden Ärzte / Fachärzte
  • Daten von Rehabilitationsmaßnahmen
  • Informationen zu Ihrem Arbeitsplatz und Ihrer persönlichen Situation

Wir stellen durch das Gespräch den Leistungsbedarf fest und begleiten die Umsetzung. Dadurch können wir Sie bestmöglichst im Genesungsprozess unterstützen.

Der Leistungsbedarf bzw. unsere Hilfestellung kann folgende Maßnahmen enthalten: 

  • Zusatz- und Extraleistungen der BKK24
  • Psychologische Unterstützung durch einen externen Dienstleister
  • Gesundheitsprogramme oder Präventionskurse
  • Beratung zu Behandlungsprogrammen Ihrer Ärzte
  • Maßnahmen zur Rehabilitation
  • Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben

Eine individuelle Beratung zu den oben genannten Themen darf nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis erfolgen und ist freiwillig. Dieses Einverständnis können Sie auch jederzeit widerrufen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.