Krankengeld für Selbstständige

Wahltarif: Krankengeld für Selbstständige
Wenn Sie beruflich Ihren eigenen Weg gehen, bieten wir Ihnen auch für den Krankheitsfall finanzielle Sicherheit. Da unsere selbstständig tätigen Versicherten keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten, empfehlen wir Ihnen unseren Wahltarif Krankengeld.

So funktioniert`s

  • Wahltarif für Krankengeldzahlung ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
  • Ergänzend der so genannte Lückentarif für Zahlungen vom 15. bis zum 42. Tag, sofern Sie sich auch dafür entschieden haben.

Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung bemessen sich an Ihren Einnahmen zum Lebensunterhalt, für die der aktuelle Einkommensteuerbescheid maßgebend ist. Bei Existenzgründern kann eine betriebswirtschaftliche Auswertung zur Beitragsberechnung herangezogen werden.
Es gilt der rechtzeitige Abschluss des Wahltarifes vor Eintritt einer Erkrankung. Dafür haben wir Ihnen folgendes Formular bereitgestellt: Wahlerklärung zum Krankengeld

Das sind Ihre Vorteile

  • Ein ruhigeres Gefühl durch die Absicherung im Krankheitsfall.
  • Keine großen finanziellen Einbußen, wenn Sie Ihrer Tätigkeit für eine Zeit  nicht mehr nachgehen können.

Weitere Hinweise:

  • Für den Lückentarif gilt eine dreimonatige Wartezeit ab dem Tarifbeginn, es sei denn, Sie waren unmittelbar vor der Tarifwahl mit einem Anspruch auf Krankengeld bei der BKK24 versichert.
  • Der Lückentarif kann nur zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld gewählt werden.
  • Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind abweichende Grundlagen für Beitragseinstufung und Berechnung des Krankengeldes möglich.
  • An die Wahl des gesetzlichen Krankengeldes ab dem 43. Tag sind Sie für drei Jahre gebunden. Der gewählte Krankengeldanspruch wird bei einem Krankenkassenwechsel auf die neue gesetzliche Krankenkasse übertragen
  • An die Wahl des Lückentarifs sind Sie ebenfalls drei Jahre gebunden. In dieser Zeit kann Ihre Mitgliedschaft nicht gekündigt werden.