Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung bemessen sich an Ihren Einnahmen zum Lebensunterhalt, für die der aktuelle Einkommensteuerbescheid maßgebend ist. Bei Existenzgründern kann eine betriebswirtschaftliche Auswertung zur Beitragsberechnung herangezogen werden.
Es gilt der rechtzeitige Abschluss des Wahltarifes vor Eintritt einer Erkrankung. Dafür haben wir Ihnen folgendes Formular bereitgestellt: Wahlerklärung zum Krankengeld