Kinderkrankengeld

Krankengeld bei Erkrankung Ihres Kindes
Für die Betreuung eines erkrankten Kindes, bleibt meist ein Elternteil zuhause. Dafür können sich gesetzlich versicherte Beschäftigte von der Arbeit freistellen lassen und das sogenannte Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen.

So funktioniert's

  • Jedes Elternteil kann bis zu 15 Tage jährlich ein Kind im Krankheitsfall zuhause betreuen.
  • Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage Kinderkrankengeld.
  • Erkranken innerhalb eines Jahres mehrere Kinder, zahlen wir für maximal 35 Tage pro Elternteil (sofern beide Elternteile berufstätig und bei uns versichert sind) und für 70 Tage bei Alleinerziehenden.
  • Bei einem behinderten Kind entfällt die Altersgrenze von sonst zwölf Jahren.
  • Um diese Leistung beanspruchen zu können, müssen Sie berufstätig und per Vertrag von der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen sein.
  • Bitte beantragen Sie das Kinderkrankengeld unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, aus der die Notwendigkeit der Betreuung und Pflege Ihres kranken Kindes zu erkennen ist.
  • Weitere Voraussetzung ist, dass Sie selbst als Kunde der BKK24 Anspruch auf Krankengeld haben.
  • Auch bei stationärer Mitaufnahme des Kindes haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld.