Eine Behandlung ist erforderlich, wenn eine Fehlstellung der Zähne und Kiefer das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt. Das beurteilt der Kieferorthopäde anhand der so genannten Indikationsgruppen. Bei Kindern und Jugendlichen gilt eine Fehlstellung ab Stufe drei auf der fünfstufigen Skala als behandlungsbedürftig.
Bitte reichen Sie vor Beginn der Maßnahme den vom Kieferorthopäden aufgestellten Behandlungsplan bei uns ein. Wichtig: Die Maßnahmen müssen vor dem 18. Geburtstag Ihres Kindes beginnen, damit wir die anfallenden Kosten vollständig übernehmen dürfen.
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