Kieferorthopädie

Kieferorthopädische Behandlung
Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt Ihre BKK24 die vollen Kosten für Zahnspangen und andere erforderliche kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese medizinisch notwendig sind.

So funktioniert`s

Eine Behandlung ist erforderlich, wenn eine Fehlstellung der Zähne und Kiefer das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt. Das beurteilt der Kieferorthopäde anhand der so genannten Indikationsgruppen. Bei Kindern und Jugendlichen gilt eine Fehlstellung ab Stufe drei auf der fünfstufigen Skala als behandlungsbedürftig.

Das sind Ihre Vorteile

  • Ihre BKK24 zahlt sofort 80 Prozent der Kosten und erstattet die restlichen 20 Prozent, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wird.
  • Haben Sie zwei Kinder in kieferorthopädischer Behandlung, übernehmen wir für das zweite Kind von Beginn an 90 Prozent und erstatten nach erfolgreichem Abschluss die restlichen zehn Prozent.

Bitte reichen Sie vor Beginn der Maßnahme den vom Kieferorthopäden aufgestellten Behandlungsplan bei uns ein. Wichtig: Die Maßnahmen müssen vor dem 18. Geburtstag Ihres Kindes beginnen, damit wir die anfallenden Kosten vollständig übernehmen dürfen.

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