Hilfsmittel

Versorgung mit Hilfsmitteln
Wenn sich Ihr Leben plötzlich verändert, lässt Ihre BKK24 Sie nicht im Stich: Wenn der Verlauf einer Krankheit den Einsatz von Hilfsmitteln verlangt, halten wir besonders innovative Konzepte bereit.

So funktioniert`s

Für Ihre optimale Versorgung arbeitet die BKK24 mit ausgewählten Partnern meist auch an Ihrem Wohnort oder ganz in Ihrer Nähe zusammen, die Sie mit Hilfsmitteln aus den beiden folgenden Gruppen zu versorgen:

  • Die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel, wie zum Beispiel Inkontinenzwindeln und
  • die anderen Hilfsmittel, zu denen etwa Rollstühle, Blutdruckmessgeräte, Gehhilfen, Toilettenerhöhungen oder Pflegebetten gehören.

Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt und wird grundsätzlich bei Ihrer Versorgung berücksichtigt. In den meisten Fällen tragen Sie bei Hilfsmitteln, die zum regelmäßigen Verbrauch bestimmt sind, höchstens einen Anteil von 10,00 Euro pro Monat. Bei einmaligen Versorgungen fällt keine monatliche Zuzahlung an. Außerdem leisten Sie keine Zuzahlung bis zum Ende Ihres 18. Lebensjahres oder wenn Sie Hilfsmittel im Rahmen einer Schwangerschaft oder einer Entbindung benötigen.

Das sind Ihre Vorteile

  • Für Ihre Versorgung mit Hilfsmitteln haben wir hohe Qualitätsmaßstäbe vereinbart.
  • Die enge Zusammenarbeit mit regionalen Partnern macht es uns in Einzelfällen möglich, während einer eventuellen Wartezeit auf Sonderanfertigungen, Übergangslösungen bereitzustellen.
  • Bundesweit gelten für Hilfsmittel wie orthopädische Einlagen, Hörgeräte, Kompressionsstrümpfe, Sehhilfen, Inkontinenzhilfen und Stoma-Artikel einheitliche Festbeträge.

Bezuschussung von Energiekosten für Ihre Hilfsmittel

Wenn Sie elektrische Hilfsmittel nutzen, die ärztlich verordnet wurden und deren Kosten wir übernommen haben, erstatten wir Ihnen auf Antrag einen Zuschuss für die angefallenen Stromkosten. Ihre BKK24 zahlt hierfür eine monatliche Pauschale beispielsweise für Schlaf-Atem-Therapiegeräte, Sauerstoffkonzentratoren, Elektrorollstühle oder Pflegebetten.

Energiekosten können einmal jährlich rückwirkend für das abgelaufende Kalenderjahr bei uns eingereicht werden. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Den Antrag können Sie digital beispielsweise über unsere App oder per E-Mail einreichen, uns per Post zusenden oder persönlich in der Geschäftsstelle abgeben. Hierfür nutzen Sie einfach unser Formular zur Erstattung der Stromkosten.                                                                    


Die Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und die Produktinformationen wird von der GWQ ServicePlus AG bereitgestellt, Ihre IP-Adresse wird bei Aufruf der Hilfsmittel-Vertragspartnersuche aus technischen Gründen an die GWQ ServicePlus AG übermittelt, bei dieser jedoch nicht weiter gespeichert, sondern umgehend gelöscht.