Heilmittel Massagen, Krankengymnastik und mehr

Heilmittel: Massagen und Krankengymnastik
Ob Ergotherapie oder Physiotherapie: Vertragsärztlich verordnete Heilmittel, zu denen auch Bereiche wie Sprachtherapie sowie Podologie zählen, gehören zu den Leistungen Ihrer BKK24.

So funktioniert`s

Heilmittel gehören zu medizinischen Dienstleistungen, die Ihnen Ihr Arzt bei Bedarf verordnen kann. Sie werden von speziell ausgebildeten Therapeuten durchgeführt.

  • Physiotherapie: hierzu zählen Behandlungen wie Krankengymnastik, Massagen, Manuelle Therapie, Lymphdrainagen sowie Wärme- und Kälteanwendungen.
  • Podologische Therapie (Fußpflege): medizinische Fußpflege im Rahmen der gesetzlich festgelegten Diagnosen, z.B. diabetisches Fußsyndrom. Die Therapie umfasst u.a. das Abtragen verdickter Hornhaut oder die Bearbeitung von krankhaft verdickten Nägeln. Die podologische Behandlung wird von zugelassenen Podologen durchgeführt.
  • Logopädie: Bei der Logopädie werden Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen behandelt.
  • Ergotherapie: Ergotherapeuten unterstützen und begleiten Menschen jeden Alters, die durch Krankheit, Behinderung oder Alter Schwierigkeiten bei alltäglichen Aufgaben haben. Die Ergotherapie soll die Selbstständigkeit der betroffenen Personen erhöhen. Das Ziel ist dabei, den Alltag in Beruf, Familie und Schule wieder möglichst unabhängig bewältigen zu können.

Das sind Ihre Vorteile

  • Von uns benötigen Sie keine Genehmigung Ihrer Heilmittelverordnungen. Sie gehen ganz einfach direkt mit der Verordnung Ihres Arztes zum Therapeuten und lassen sich dort behandeln.
  • Die Behandlungskosten rechnet Ihr Therapeut direkt mit uns ab. Sie beteiligen sich lediglich mit der gesetzlichen Zuzahlung an Ihrer Behandlung. Diese beträgt 10,00 € je Verordnung sowie 10% der Behandlungskosten. Heilmittel für Kinder und Jugendliche sowie aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden sind zuzahlungsfrei.

Heilmittelerbringer

„Die „Heilmittelerbringerliste“ ermöglicht Ihnen eine unkomplizierte Suche nach Heilmittelpraxen für Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Alle in der Heilmittelerbringerliste aufgeführten Heilmittelpraxen dürfen Leistungen zu Lasten jeder gesetzlichen Krankenkasse erbringen.“

Zur Heilmittelerbringerliste

Langfristgenehmigungen:
Wenn Versicherte eine Heilmittelversorgung benötigen, die fortlaufend über ein Jahr hinaus notwendig ist, besteht die Möglichkeit der „Langfristgenehmigungen“. Diese fördert die Behandlungskontinuität und entlastet die verordnenden Ärztinnen und Ärzte. Versicherte können auf Antrag eine Langfristgenehmigung erhalten, wenn schwere und dauerhafte Schädigungen vorliegen. Mehr Informationen finden Interessierte auch hier.