Heilmittel gehören zu medizinischen Dienstleistungen, die Ihnen Ihr Arzt bei Bedarf verordnen kann. Sie werden von speziell ausgebildeten Therapeuten durchgeführt.
„Die „Heilmittelerbringerliste“ ermöglicht Ihnen eine unkomplizierte Suche nach Heilmittelpraxen für Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Alle in der Heilmittelerbringerliste aufgeführten Heilmittelpraxen dürfen Leistungen zu Lasten jeder gesetzlichen Krankenkasse erbringen.“
Langfristgenehmigungen:
Wenn Versicherte eine Heilmittelversorgung benötigen, die fortlaufend über ein Jahr hinaus notwendig ist, besteht die Möglichkeit der „Langfristgenehmigungen“. Diese fördert die Behandlungskontinuität und entlastet die verordnenden Ärztinnen und Ärzte. Versicherte können auf Antrag eine Langfristgenehmigung erhalten, wenn schwere und dauerhafte Schädigungen vorliegen. Mehr Informationen finden Interessierte auch hier.