In der Regel beträgt die Verordnungsdauer bei Funktionstraining 12 Monate – bei bestimmten Krankheiten wie z. B. Fibromyalgie-Syndrome oder Osteoporose besteht ein Anspruch auf 24 Monate.
Hält Ihr Arzt Funktionstraining aus medizinischer Sicht für erforderlich, kann er Ihnen eine entsprechende Verordnung ausstellen. Für Verordnungen mit dem Ausstellungsdatum ab dem 01.11.2024 verzichtet die BKK24 auf eine vorherige Genehmigung, sodass Sie sich mit Ihrer Verordnung direkt an Ihren gewünschten Anbieter wenden können.
Habe ich einen Eigenanteil zu leisten?
Ihr gewählter Anbieter rechnet die Kosten direkt mit uns ab. Die BKK24 übernimmt 100 % der Kosten. Zusätzliche Ausgaben, wie zum Beispiel für eine Mitgliedschaft, werden allerdings nicht erstattet.
Funktionstraining wird zum Beispiel von Sportvereinen oder Selbsthilfegruppen angeboten, die sich auf das jeweilige Krankheitsbild spezialisiert haben. Hier einige Beispiele:
Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose
Osteoporose-Selbsthilfegruppen-Dachverband
Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew
Sie können frei entscheiden, welches Angebot Sie nutzen möchten. Es muss kein Anbieter dieser Liste sein.