Funktionstraining

Das Funktionstraining hilft Ihnen dabei, Schmerzen zu lindern, Ihre Beweglichkeit zu verbessern und den Funktionsverlust bestimmter Körperbereiche zu verlangsamen. Außerdem unterstützt es Sie bei der Krankheitsbewältigung und zeigt Ihnen, wie Sie sich selbst helfen können.

So funktioniert`s

In der Regel beträgt die Verordnungsdauer bei Funktionstraining 12 Monate – bei bestimmten Krankheiten wie z. B. Fibromyalgie-Syndrome oder Osteoporose besteht ein Anspruch auf 24 Monate.

Hält Ihr Arzt Funktionstraining aus medizinischer Sicht für erforderlich, kann er Ihnen eine entsprechende Verordnung ausstellen. Für Verordnungen mit dem Ausstellungsdatum ab dem 01.11.2024 verzichtet die BKK24 auf eine vorherige Genehmigung, sodass Sie sich mit Ihrer Verordnung direkt an Ihren gewünschten Anbieter wenden können.

Habe ich einen Eigenanteil zu leisten?

Ihr gewählter Anbieter rechnet die Kosten direkt mit uns ab. Die BKK24 übernimmt 100 % der Kosten. Zusätzliche Ausgaben, wie zum Beispiel für eine Mitgliedschaft, werden allerdings nicht erstattet.

Wo kann ich Funktionstraining in Anspruch nehmen?

Funktionstraining wird zum Beispiel von Sportvereinen oder Selbsthilfegruppen angeboten, die sich auf das jeweilige Krankheitsbild spezialisiert haben. Hier einige Beispiele:

Deutsche Rheuma-Liga

Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose

Osteoporose-Selbsthilfegruppen-Dachverband

Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew

Sie können frei entscheiden, welches Angebot Sie nutzen möchten. Es muss kein Anbieter dieser Liste sein.