Freiwillige Versicherung

Freiwillige Versicherung für Arbeitnehmer
Größtmögliche Sicherheit für Ihre Gesundheit und Ihr Geld sind unschätzbare Vorteile, die wir unseren freiwillig versicherten Arbeitnehmern bieten.

So funktioniert`s

  • Kostenlose Mitversicherung für Ihre Kinder und den Partner, der über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen verfügt.
  • Ihr Beitrag ist bis ins hohe Alter unabhängig von dem individuellen Risiko.
  • Sie haben Anspruch auf unsere weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinausgehenden Extras.
  • Sie haben Anspruch auf Teilnahme an unserem Bonusprogramm, das für Sie bares Geld wert ist.

Das sind Ihre Vorteile

  • Als Freiwillig Versicherter bei der BKK24 können Sie auch später zwischen den Angeboten aller Krankenversicherungen in der Bundesrepublik frei wählen. Entscheiden Sie sich dagegen für einen privaten Anbieter, hat Ihnen der Gesetzgeber den Rückweg nicht nur zu uns, sondern auch zu allen anderen Gesetzlichen Krankenkassen verbaut. Dies trifft sogar dann zu, wenn Ihr Einkommen nach Vollendung des 55. Lebensjahres wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fallen sollte!
  • Die BKK24 verlangt keine ärztliche Voruntersuchung.
  • Es gibt keine Preisaufschläge wegen Ihres Alters.

Wenn Ihr regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, rufen Sie unter Telefon 05724 971-0 an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Weitere Informationen:
Infoblatt zu Beiträgen für freiwillig versicherte Mitglieder
Für Ihre individuelle Beitragsbemessung benötigen wir neben dem Einkommensfragebogen Ihren vollständigen Einkommensteuerbescheid als Nachweis für Ihre Einkünfte.

Überweisungen an die BKK24 aus dem In- oder Ausland. Wählen Sie die für Sie passende Bankverbindung:

Empfänger: BKK24
Institut: HypoVereinsbank Hannover
IBAN: DE48 2003 0000 0016 3990 48
BIC: HYVEDEMM300

Empfänger: BKK24
Institut: Deutsche Bank Hannover
IBAN: DE84 2507 0070 0011 3811 00
BIC: DEUTDE2HXXX

Empfänger: BKK24
Institut: Sparkasse Schaumburg    
IBAN: DE18 2555 1480 0367 1933 72
BIC: NOLADE21SHG

Empfänger: BKK24
Institut: Volksbank in Schaumburg
IBAN: DE38 2559 1413 3614 8008 00
BIC: GENODEF1BCK

Empfänger: BKK24
Institut: GLS-Bank eG   
IBAN: DE28 4306 0967 4062 5515 01
BIC: GENODEM1GLS
           
Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren: DE47ZZZ00000095056

 

Kann ich meine Beiträge steuerlich absetzen?

Ja, Sie können Ihre Beiträge in der Einkommenssteuererklärung angeben. Belege dafür benötigen Sie nicht. Ihr zuständiges Finanzamt wird auf elektronischem Weg bis zum 28. Februar des Folgejahres für das abgelaufene Jahr über Ihre Beitragszahlung informiert – von Ihrem Arbeitgeber, vom Rentenversicherungsträger oder bei Versicherten, die ihre Beiträge selbst an die BKK24 abführen, durch uns.

Alle Datenübertragungen erfolgen auf Grundlage geprüfter und sicherer Programme, denn Datenschutz wird bei uns groß geschrieben.

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung sind ab dem Steuerjahr 2019 von uns alle Beitragsdaten ohne gesonderte, zusätzliche Einwilligung über die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Ihr Vorteil:

Die gezahlten Beiträge gelten als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und die Steuerlast wird für Sie geringer.

Übermittlung von Beitragserstattungen und Prämienzahlungen:

Neben den gezahlten Beiträgen sind wir auch dazu verpflichtet die Höhe der an Sie erstatteten Beiträge und Prämienzahlungen an die Finanzbehörde zu übermitteln, da diese die abzugsfähigen Aufwendungen mindern. Hierzu gehört unter anderem auch unsere Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten (Bonusprogramm). Bitte beachten Sie: Nimmt eines Ihrer bei Ihnen mitversicherten Familienmitglieder am Bonusprogramm teil, werden etwaige Prämienzahlungen bei Ihnen als Mitglied gemeldet.