Kann ich meine Beiträge steuerlich absetzen?
Ja, Sie können Ihre Beiträge in der Einkommenssteuererklärung angeben. Belege dafür benötigen Sie nicht. Ihr zuständiges Finanzamt wird auf elektronischem Weg bis zum 28. Februar des Folgejahres für das abgelaufene Jahr über Ihre Beitragszahlung informiert – von Ihrem Arbeitgeber, vom Rentenversicherungsträger oder bei Versicherten, die ihre Beiträge selbst an die BKK24 abführen, durch uns.
Alle Datenübertragungen erfolgen auf Grundlage geprüfter und sicherer Programme, denn Datenschutz wird bei uns groß geschrieben.
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung sind ab dem Steuerjahr 2019 von uns alle Beitragsdaten ohne gesonderte, zusätzliche Einwilligung über die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Ihr Vorteil:
Die gezahlten Beiträge gelten als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und die Steuerlast wird für Sie geringer.
Übermittlung von Beitragserstattungen und Prämienzahlungen:
Neben den gezahlten Beiträgen sind wir auch dazu verpflichtet die Höhe der an Sie erstatteten Beiträge und Prämienzahlungen an die Finanzbehörde zu übermitteln, da diese die abzugsfähigen Aufwendungen mindern. Hierzu gehört unter anderem auch unsere Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten (Bonusprogramm). Bitte beachten Sie: Nimmt eines Ihrer bei Ihnen mitversicherten Familienmitglieder am Bonusprogramm teil, werden etwaige Prämienzahlungen bei Ihnen als Mitglied gemeldet.