Festzuschüsse

Information: Festzuschüsse bei der Regelversorgung
Bei der Versorgung mit Zahnersatz gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nachdem wie viele Zähne fehlen und wie sich die Gebiss-Situation insgesamt darstellt. Ihrem aktuellen Ausgangsbefund wird eine genau definierte Regelversorgung zugeordnet. Diese besteht aus den notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen (z. B. Metallkrone für den hinteren Backenzahn oder Brücke bei einer kleineren Lücke). Für diese Regelversorgung wird ein entsprechender Festzuschuss zugeordnet. Ein wesentlicher Vorteil dieser Regelung ist, dass Sie auch dann diesen Zuschuss erhalten, wenn Sie sich für einen Zahnersatz entscheiden, der aufwendiger gestaltet ist.

So funktioniert`s

  • Beteiligung an Brücken
    Wird eine Lücke von bis zu vier Zähnen im Frontzahngebiet bzw. eine zahnbegrenzte Lücke im Seitenzahngebiet mit Brücken geschlossen, können im Rahmen der Regelversorgung Festzuschüsse für diesen festsitzenden Zahnersatz gezahlt werden.
  • Implantatgestützter Zahnersatz (andersartiger Zahnersatz) 
    Eine Beteiligung der BKK24 an den Kosten in Höhe der Regelversorgung ist möglich.
  • Kosten der Begleituntersuchungen
    Die im Zusammenhang mit der prothetischen Versorgung stehenden Begleitmaßnahmen, wie Röntgenuntersuchungen, Füllungen und Kontrolluntersuchungen, werden über Ihre BKK24 Gesundheitskarte abgerechnet.
  • Festzuschuss gilt auch für Komfortlösungen (gleichartige Versorgung) 
    Wird eine höherwertige Versorgung gewünscht (z. B. zusätzliche Verblendungen bei Kronen- oder Brückenversorgungen), beteiligt sich die BKK24 bis zur Höhe der Festzuschüsse für die sogenannte Regelversorgung.
  • Zusätzlicher Festzuschuss (Härtefallregelung)
    Ein zusätzlicher Zuschuss (doppelter Festzuschuss) steht zur Verfügung, wenn Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen einen bestimmten Betrag nicht übersteigen, Sie Hilfen zum Lebensunterhalt oder Ausbildungsförderung beziehen. Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrem BKK24 Team unter Telefon 05724 971-0.

Ist Zahnersatz erforderlich, erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt einen gebührenfreien Heil- und Kostenplan, den Sie Ihrer BKK24 vor Behandlungsbeginn vorlegen müssen (vor einer Genehmigung darf der Zahnarzt seine Arbeit nicht beginnen). Sie erhalten dann die Information über die Höhe des Festzuschusses, den die BKK24 gewähren darf.

Das sollten Sie wissen

  • Der Zahnarzt ist erst nach Abschluss der Behandlung berechtigt, den Festzuschuss mit der BKK24 abzurechnen und Ihnen den Eigenanteil in Rechnung zu stellen.
  • Bei der Wahl einer andersartigen Versorgung stellt Ihnen der Zahnarzt allerdings die gesamten Kosten in Rechnung. Die BKK24 erstattet Ihnen dann den Festzuschuss gegen Vorlage der Rechnung und des abgerechneten Heil- und Kostenplans im Original.
  • Der Gewährleistungs- und Garantieanspruch auf alle zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen im Rahmen der Regelversorgung beträgt zwei Jahre.

Über den Link finden Sie weitere Informationen zu Festzuschüssen und zu Zuschusserhöhungen bei "Härtefällen" im Bereich Zahnersatz.

Zusatztipp: Schauen Sie, wie unsere Extraleistungen Zahnersatz günstiger machen können.