Ist Zahnersatz erforderlich, erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt einen gebührenfreien Heil- und Kostenplan, den Sie Ihrer BKK24 vor Behandlungsbeginn vorlegen müssen (vor einer Genehmigung darf der Zahnarzt seine Arbeit nicht beginnen). Sie erhalten dann die Information über die Höhe des Festzuschusses, den die BKK24 gewähren darf.
Über den Link finden Sie weitere Informationen zu Festzuschüssen und zu Zuschusserhöhungen bei "Härtefällen" im Bereich Zahnersatz.
Zusatztipp: Schauen Sie, wie unsere Extraleistungen Zahnersatz günstiger machen können.