Zusätzlich gelten bei mitversicherten Kindern folgende Bedingungen:
Kinder können Sie nicht familienversichern, wenn der andere mit dem Kind verwandte Elternteil, also Ihr Ehegatte oder Lebenspartner, nicht gesetzlich versichert ist, mehr verdient als Sie und sein regelmäßiges Gesamteinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Wir prüfen in diesem Fall gern, ob für Ihr Kind eine freiwillige Mitgliedschaft in der BKK24 möglich ist.
Wenn Sie Familienangehörige kostenlos mitversichern möchten, füllen Sie einfach unseren Antrag auf Familienversicherung aus, den Sie bei den Formularen finden.