Fahrkosten und Fahrkostenerstattung Zu den Leistungen Ihrer BKK24 gehören auch Fahrkosten im Zusammenhang mit medizinisch notwendigen Leistungen.
So funktioniert`s
Die BKK24 zahlt Fahrkosten für:
Fahrten zu einer stationären Behandlung
Rettungsfahrten zum Krankenhaus
andere Fahrten, wenn während der Fahrt eine fachliche Betreuung oder die Gerätschaften eines Krankenwagens erforderlich sind
vor- und nachstationärer Krankenhausbehandlung
ambulante Operationen, wenn dadurch eine voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann
Fahrten zu Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
Bitte bedenken Sie, dass bei Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung die Hin- und Rückfahrten jeweils getrennt bewertet werden. Die verordneten Krankenbeförderungsfahrten müssen immer vorab von der Krankenkasse genehmigt werden.
Bitte informieren Sie sich daher möglichst vor Fahrantritt (natürlich nicht im akuten Notfall) bei Ihrem BKK24 Team unter Telefon 05724 971-0 über die auf Ihren Fall zutreffenden Regelungen.
Als Eigenbeteiligung müssen Sie zehn Prozent der Fahrtkosten zuzahlen (mindestens fünf, höchstens aber zehn Euro pro Fahrt), es sei denn, Sie verfügen über eine Zuzahlungsbefreiung.
Das sind Ihre Vorteile
Fahrpreiserstattung in den oben genannten Fällen auch bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Fahrkostenerstattung bei Fahrten mit dem privaten PKW für die direkten Wegstrecken nach dem Bundesreisekostengesetz.
Fahrten zur ambulanten Behandlung können auch übernommen werden, für schwer in ihrer Mobilität eingeschränkte Patienten, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)", "Bl (Blind)", "H (Hilflos)" oder einen Einstufungsbescheid in den Pflegegraden 3 mit Nachweis Beeinträchtigung der Mobilität oder dem Pflegegrad 4 oder 5 besitzen.
Das gilt auch bei vergleichbarer Beeinträchtigung der Mobilität, wenn eine ambulante Behandlung über einen längeren Zeitraum erforderlich ist.
Ihren Antrag auf Fahrkostenerstattung finden Sie bei unseren Formularen.