Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme für nicht rezeptpflichtige Mittel (zum Beispiel Kondome, Schaumtabletten oder Cremes) gesetzlich nicht gestattet ist. Zudem müssen Versicherte ab dem 18. Geburtstag für die ärztlich verordneten Mittel zuzahlen: Die Rezeptgebühr beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens 5,00 und maximal 10,00 Euro.