Damit Sie berechtigt sind eine PIN von uns zu erhalten, benötigen Sie eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion.
Besitzen Sie keine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion?
Diese können Sie ganz einfach beantragen.
Es ist erforderlich, Ihre Identität und den Besitz Ihrer elektronischen Gesundheitskarte zu bestätigen. Nach erfolgreicher Identitätsprüfung, erhalten Sie Ihren PIN/PUK Brief postalisch.
Über die BKK24 ePA App (elektronische Patientenakte) stehen Ihnen folgende Verfahren zur Prüfung Ihrer Identität zur Verfügung:
Sind Sie nicht an der Nutzung der ePA interessiert, haben Sie die Möglichkeit Ihre PIN Mittels Postident-Verfahren “Ident an der Haustür“ zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass Kinder unter 16 Jahren das Postident-Verfahren nicht nutzen können. Die Prüfung der Identität kann hier nur bei der BKK24 vor Ort erfolgen.
Aufgrund der hohen gesetzlichen Anforderungen an die Zustellung des PIN / PUK-Briefes besteht aktuell keine Möglichkeit die PIN / PUK auf einem direkteren Weg und ohne vorgeschaltetes Identifikationsverfahren zukommen zu lassen.
Da Ihre PIN mit der Gesundheitskarte verknüpft ist, kann diese nur einmalig je Gesundheitskarte ausgestellt werden. Bei Verlust der Karte oder Ihrer PIN wird die Neuausstellung beider erforderlich.
Um eine neue Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN zu erhalten, melden Sie sich gerne bei uns.