E-Rezept steht für „elektronisches Rezept“. Das E-Rezept ersetzt das bisherige rosafarbene Kassenrezept für Verordnungen von apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Das elektronische Rezept (E-Rezept) wird von einer Ärztin bzw. einem Arzt digital erstellt, signiert und in der Arztpraxis auf einem zentralen System (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert. Anschließend können Patientinnen und Patienten es in einer Apotheke einlösen. Dafür brauchen sie aktuell die elektronische Gesundheitskarte (eGK), einen Papierausdruck oder die E-Rezept-App.
Das E-Rezept wurde ab Januar 2024 verpflichtend eingeführt.
E-Rezepte können in allen Apotheken, also auch Online-Apotheken, eingelöst werden.
Nutzung über die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Versicherte können ihre E-Rezepte durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke einlösen. Es ist keine PIN notwendig.
Nutzung über Papierausdruck:
Versicherte können sich zur Nutzung des E-Rezepts in der Arztpraxis auch einen Papierausdruck geben lassen. Anstatt eines rosafarbenen Rezepts erhalten Patientinnen und Patienten dann einen Papierausdruck mit Rezeptcode. Durch Scannen dieses Codes in der Apotheke kann das Medikament ausgegeben werden.
Nutzung mit Smartphone – Rezept-App:
Laden Sie sich einfach die entsprechende App „E-Rezept“ auf Ihr Handy. Die App wird von der gematik für alle Versicherten zur Verfügung gestellt. Sie ist kostenfrei und es fallen keine Nutzungskosten oder Lizenzgebühren an.
Der Arzt erstellt Ihr individuelles E-Rezept digital, daraufhin wird das E-Rezept automatisch elektronisch geprüft, signiert und verschlüsselt weitergeleitet. Sie können Ihr E-Rezept nun ganz einfach in der App abrufen und in der Apotheke vorzeigen. Nach dem Vorzeigen erhalten Sie wie gewohnt das verordnete Medikament und das Rezept wird digital entwertet.
Zur Anmeldung in der E-Rezept-App benötigen Sie Ihre Gesundheitskarte von der BKK24 und die dazugehörige PIN. Die Gesundheitskarte muss eine kontaktlose Schnittstelle (NFC) unterstützen. Ob Ihre Karte diese Technologie unterstützt, erkennen Sie an einer sechsstelligen Nummer oben rechts auf der Karte oder dem Radarsymbol. Nach der ersten Authentifizierung in der App, könnten Sie in die Verwendung von biometrischen Merkmalen (Fingerabdruck, Gesichtsscan) einwilligen, sodass fortan auch ohne Gesundheitskarte die Anmeldung möglich wäre.
Die PIN/PUK können Sie allgemein für die elektronische Gesundheitskarte (eGK G2.1-NFC) anfordern. Ist diese Karte nicht vorhanden, fordern Sie bitte eine neue Karte bei uns an.
Für den Erhalt des PIN/PUK Briefes ist eine vorherige Identitätsprüfung erforderlich. Sie können sich dafür mittels der BKK24 ePA App identifizieren:
Hierfür stehen in der BKK24 ePA -App mehrere Identifikationsverfahren zur Verfügung:
oder alternativ die persönliche PIN zur alleinigen Nutzung der e - Rezept App anfordern.
Ist die PIN ausschließlich zur Verwendung der e-Rezept App gewünscht, greift hier das Postident Verfahren (Ident an der Haustür):
Bitte beachten Sie, dass Kinder unter 16 Jahren das Postident-Verfahren nicht nutzen können. Die Prüfung der Identität kann hier nur bei der BKK24 vor Ort erfolgen.
Aufgrund der hohen gesetzlichen Anforderungen an die Zustellung des PIN / PUK-Briefes besteht aktuell keine Möglichkeit die PIN / PUK auf einem direkteren Weg und ohne vorgeschaltetes Identifikationsverfahren zukommen zu lassen.
Die Apps „BKK24 ePA“ und „E-Rezept“ können im App Store oder im Google Play Store ganz einfach heruntergeladen werden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, schicken Sie uns Ihre Anfrage gerne zu. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.
Weitere Infos finden Sie unter: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de