Versicherungsschutz beim Auslandsstudium Wenn Sie im Ausland studieren, müssen Sie auf den Versicherungsschutz Ihrer BKK24 nicht verzichten.
So funktioniert`s
An Hochschulen innerhalb der europäischen Union bleibt Ihr Versicherungsschutz bei der BKK24 für die Zeit des Auslandsaufenthaltes grundsätzlich bestehen, sofern Sie an einer zugelassenen deutschen Hochschule immatrikuliert sind.
Das Gleiche gilt, wenn Sie an einer Hochschule im EU-Ausland, in der Schweiz, in Island, Liechtenstein oder Norwegen immatrikuliert sind.
Das sind Ihre Vorteile
Für Familienversicherte ist der Versicherungsschutz während des Studienaufenthaltes im Ausland beitragsfrei.
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der Gesundheitskarte Ihrer BKK24 erhalten Sie in den Staaten der Europäischen Union, in der Schweiz oder in den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) die Leistungen im medizinischen Notfall.
Für einige Staaten wie Bosnien-Herzegowina, die Türkei und Tunesien erhalten Sie von uns den notwendigen Anspruchsausweis.
Sind Sie selbst versichert, zahlen Sie auch während Ihres Auslandsaufenthaltes Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wie gewohnt an die BKK24.
Weitere Tipps:
Schließen Sie möglichst eine Auslandsreise-Krankenversicherung bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft ab.
Sprechen Sie mit Ihrem BKK24 Berater über die Frage, ob es für die Zeit des Auslandsaufenthaltes sinnvoll ist, sich bei der BKK24 freiwillig zu versichern. So sind Sie beispielsweise bei Besuchen in Deutschland und auch bei einer späteren Rückkehr abgesichert.