Krankenversicherung bei der BKK24 (ab 01.10.24)
Allgemeiner Beitragssatz (inkl. Zusatzbeitrag von 3,25 % = 14,60 + 3,25) 17,85 %
Ermäßigter Beitragssatz (Für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld, inkl. Zusatzbeitrag von 3,25 % = 14,00 + 3,25) 17,25 %
Beitrag zur Rentenversicherung
Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung 18,60%
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
Beitragssatz der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung 2,60 %
Beitrag zur Pflegeversicherung
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung ohne Kind 4,00 %
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung mit 1 Kind 3,40 %
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung mit 2 Kindern 3,15 %*
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung mit 3 Kindern 2,90 %*
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung mit 4 Kindern 2,65 %*
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung mit 5 (oder mehr) Kindern 2,40 %*
*Beitragsabschlag wird ab dem zweiten Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des jeweiligen Kindes berücksichtigt. Der Beitragsabschlag beim ersten Kind besteht lebenslang über das 25. Lebensjahr hinaus.
Beitragssätze bei Versorgungsbezügen
Krankenversicherung bei der BKK24 (inkl. Zusatzbeitrag von 3,25 % = 14,60 % + 3,25 %) 17,85 %
Beitrag für Studierende
Beitrag Krankenversicherung: 115,17 €
Beitrag Pflegeversicherung: 29,07 € (für Mitglieder mit 1 Kind), bzw. 34,20 € für Kinderlose.
Gesamt: 144,24 € (mit 1 Kind) oder 149,37 € (ohne Kind).
Tipp: BAföG-geförderte Studenten können einen Zuschuss zu den Beiträgen erhalten.
Hinweis: Zur besseren Übersicht wurden die Beitragshöhen für Mitglieder mit maximal einem Kind unter dem 25. Lebensjahr dargestellt. Sofern Mitglieder mehr als ein Kind unter dem 25. Lebensjahr haben, vermindert sich der Beitrag jeweils pro Kind.
Freiwillig Versicherte
Die Beitragsberechnung und Beitragshöhe für freiwillige Mitglieder ist abhängig von Ihrem monatlichen Einkommen. Die wichtigsten Informationen für hauptberuflich selbständige Erwerbstätige haben wir auf dem Informationsblatt zur Beitragseinstufung für Sie zusammengefasst. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Bis Ende Juni 2024 lag unser kassenindividueller Zusatzbeitrag bei 1,89 Prozent und ab dem 01.07.24 bei 2,55 %. Ab Oktober 2024 müssen wir aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung im Gesundheitswesen, den kassenindividuellen Zusatzbeitrag auf 3,25 % anpassen. Für Sie besonders wichtig: Unsere über 90 Extraleistungen bleiben unverändert stabil, bieten Ihnen finanzielle Vorteile und sichern Sie und Ihre Liebsten damit rundum ab.