„Volksdroge“ Alkohol

Wenn von Volkskrankheiten gesprochen wird, ist vielen sofort klar, um was es dabei geht. Vermutlich fallen auch Ihnen in diesem Zusammenhang zum Beispiel Rückenschmerzen, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Probleme ein. Wenn der Begriff „Volksdroge“ fällt, sieht das Meinungsbild in der Regel unterschiedlicher aus. Genannt werden dann Tabak und Koffein – immer häufiger auch Dinge wie Computerspiele sowie Internet- und Smartphone-Nutzung. An erster Stelle steht aber nach wie vor etwas anderes: Alkohol bzw. der Konsum von alkoholhaltigen Getränken.

Bei der Thematisierung von Alkohol geht es uns in erster Linie um den bewussten und sensiblen Umgang damit, nicht um generelle Verbote und schon gar nicht um pauschale Bewertungen. Vielmehr geht es darum, kritische Alkoholmengen nicht zu überschreiten, da diese Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden ausüben. Dieser Aspekt erscheint uns umso wichtiger, da Deutschland ein Land mit „Hochkonsum“ ist. Zu dieser Formulierung kommt die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen und bezieht sich dabei auf einen Vergleich der OECD und den ermittelten Durchschnittskonsum von hierzulande jährlich elf Litern reinen Alkohol pro Person. Der OECD-Schnitt liegt bei neun Litern.

Die berühmte EPIC-Studie – die auch der BKK24-Gesundheitsinitiative „Länger besser leben“ zugrunde liegt – empfiehlt deutlich geringere Mengen. Dabei gilt es nicht nur die kurzfristigen Wirkungen, sondern auch die längerfristigen gesundheitlichen Folgen, zu beachten. Vor allem Hochprozentiges, zum Beispiel versteckt in Cocktails, kann schnell auf den Hüften landen. Zudem regen Bier, Wein und Co. den Appetit an und es besteht die Gefahr, über seinen Hunger hinaus zu essen. Auf Dauer also – neben den gesundheitlichen Folgen für Körper und Geist – ein echter Dickmacher. Auswirkungen gibt es auch, wenn man sportlich aktiv ist. So macht Alkohol vor dem Training träge und müde, außerdem wird das Muskelwachstum geschwächt. Erkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck oder Wechselwirkungen mit Medikamenten können eine Reduktion oder einen zeitweiligen Verzicht von Alkohol erforderlich machen. Abgesehen davon, gibt es Situationen, zum Beispiel während der Schwangerschaft oder Stillzeit, in denen der Verzicht auf Alkoholkonsum selbstverständlich sein sollte.

Zusammengefasst: Alkohol gilt zwar als Genussmittel, sollte aber immer in Maßen und nicht in Mengen konsumiert werden. Es ist wichtig, mit diesem sensiblen Thema sachlich, bewusst und verantwortungsvoll umzugehen. Deshalb bieten wir Ihnen einen fachlich fundierten Austausch an. Dazu besteht die Möglichkeit am 11. November 2019 von 20:30 bis 22 Uhr in unserem Expertenchat. Alles Weitere dazu finden Sie direkt hier:WWW.BKK24.DE/EXPERTENCHAT