Aktionsprogramm

Aktionsprogramm für niedersächsische Vereine

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen! Mit dem Aktionsprogramm "Gesundheitsförderung zahlt sich aus!" möchten der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen und die Krankenkasse BKK24 einen gemeinsamen Beitrag zur Gesundheitsförderung leisten. Die Sportvereine leisten in diesem Bereich wertvolle Arbeit. Unterstützt durch den LSB belohnt die BKK24 deshalb Sportvereine in Niedersachsen, die mit ihren qualifizierten Bewegungsangeboten Gesundheit und Wohlbefinden der Gesellschaft fördern.

200 EURO X 100 VEREINE! GESUNDHEITSFÖRDERUNG ZAHLT SICH AUS!

Jeweils 200 Euro vergibt die BKK24 an 100 Sportvereine in Niedersachsen, die ein neues oder zusätzliches Angebot zur Vorbereitung auf das Deutsche Sportabzeichen oder ein gesundheitsförderndes Sportprogramm mit qualifizierten Übungsleitenden (B-Lizenz) schaffen.

Zehn ausgewählte Vereine erhalten darüber hinaus 1.500 Euro zur Finanzierung einer Vereinsveranstaltung oder von Sportmaterial.

Förderkriterien

Das Angebot

• wird neu oder zusätzlich in das Vereinsprogramm aufgenommen,

• wird von qualifizierten Übungsleitenden (B-Lizenz) oder Prüfenden durchgeführt,

• findet wöchentlich statt und umfasst mindestens zehn Einheiten,

• ist offen für alle Interessierten, eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich,

• wird regelmäßig von mindestens acht Teilnehmenden besucht, 

• wird durch eine unterschriebene Teilnahmeliste dokumentiert.

Die Bewerbung muss vor Beginn der Maßnahme vorliegen. Der Verein weist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf die Unterstützung durch die BKK24 hin.

ZUSÄTZLICHE FÖRDERUNG

Zehn der Sportvereine, die sich bis zum 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres am Aktionsprogramm beteiligen, erhalten von der BKK24 eine zusätzliche Förderung von 1.500 Euro.

Diese Förderung kann zur Durchführung einer Veranstaltung oder für die Anschaffung neuer Sportmaterialien genutzt werden.


Das Aktionsprogramm für Vereine ist ein gemeinsames Präventionsprojekt des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. (LSB) und der Krankenkasse BKK24.

Weitere Informationen zum Projekt finden interessierte Vereine auf der Website des LSB.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der genannten Kriterien nach Bewerbungseingang. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.