Erwerbsminderungs- rente

Auswirkungen von ausgezahlten Rentenzuschlägen bei Erwerbsminderungsrenten

Dieses Gesetz betrifft Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Ziel des Gesetzes ist, die Erwerbsminderungsrenten zu erhöhen. Grundsätzlich erhalten die Rentnerinnen und Rentner einen Rentenzuschlag, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2018 begonnen hat.

Die betroffenen Rentnerinnen und Rentner erhalten über die Höhe des Zuschlags und des Zeitraums der Zahlung einen Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung. Darüber hinaus wird der Rentenzuschlag auch auf dem Bankkonto ausgewiesen.

Die Krankenkassen können aktuell über einen gezahlten Rentenzuschlag von der Deutschen Rentenversicherung maschinell nicht informiert werden. Wir als BKK24 sind daher dringend auf die Mitwirkung unserer Versicherten angewiesen.

Der Rentenzuschlag kann durchaus Auswirkungen auf die Beitragszahlungen der freiwilligen Mitglieder haben. Auch bei der Familienversicherung kann sich ein gezahlter Rentenzuschlag auswirken.

Sofern Sie von diesem Gesetz betroffen sind und einen solchen Rentenzuschlag erhalten, bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren.

Auswirkungen für versicherungspflichtige Mitglieder

Bei versicherungspflichtigen Mitgliedern erfolgt eine pauschale Zahlung von Beiträgen durch die Rentenversicherungsträger. Das bedeutet, dass in diesem Fall keine individuelle Beitragszahlung zur Krankenversicherung erfolgt. Versicherungspflichtige Mitglieder müssen aufgrund dessen nichts weiter veranlassen.

Auswirkungen bei freiwillig Versicherten

Die Beitragsberechnung richtet sich nach der Höhe der Einkünfte des freiwilligen Mitglieds. Allerdings sind hierbei Mindest– und Höchstbemessungsgrenzen zu beachten.

Rentenzuschläge werden bei der Beitragsberechnung zur freiwilligen Mitgliedschaft herangezogen. Das bedeutet, dass ein gezahlter Rentenzuschlag Auswirkungen auf die Beitragshöhe hat.

Sofern Sie freiwilliges Mitglied unserer BKK24 sind und einen solchen Rentenzuschlag erhalten, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Dies vermeidet unter Umständen Beitragsnachzahlungen.

Betroffene Mitglieder erhalten eine Rentenmitteilung von der Deutschen Rentenversicherung. Diese Rentenmitteilung legen Sie bitte Ihrer BKK24 vor, um die Beiträge korrekt berechnen zu können.

Auswirkungen für Familienversicherte

Für eine Familienversicherung müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

Eine Familienversicherung ist unter anderem dann möglich, wenn das Gesamteinkommen des Familienversicherten regelmäßig 505,00 € monatlich (2024) nicht überschreitet. Für Familienangehörige, welche eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, beträgt das zulässige Gesamteinkommen ab dem 01.01.2024 538,00 € monatlich.

Rentenzuschläge sind beim Gesamteinkommen zu berücksichtigen.

Sofern die Einkommensgrenze für die Familienversicherung aufgrund des Rentenzuschlags überschritten wird, muss die Familienversicherung wegen fehlender Voraussetzungen beendet werden.

Sofern Familienversicherte der BKK24 einen Rentenzuschlag erhalten, ist hier dringend eine Mitteilung an uns wichtig, um die Voraussetzungen für die Familienversicherung überprüfen zu können.

Bitte kontaktieren Sie uns unabhängig der Höhe Ihres Rentenzuschlags.

Betroffene Rentnerinnen und Rentner erhalten eine Rentenmitteilung von der Deutschen Rentenversicherung. Diese Rentenmitteilung ist Ihrer BKK24 vorzulegen, um die Familienversicherung überprüfen zu können.

Verspätete Mitteilungen bzw. eine spätere Mitwirkung kann unter Umständen zu einer rückwirkenden Beendigung der Familienversicherung führen.