ePA FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen: Gerne können Sie sich in unseren FAQ jederzeit zur elektronischen Patientenakte (ePA) informieren. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir für Sie in 3 Themenbereiche gegliedert.

Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine geschützte Datenbank, in der sie eigenverantwortlich medizinische Dokumente speichern können. Damit soll Ihnen als Patient eine Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten ermöglicht und die ärztliche Versorgung zukünftig verbessert werden.

Von wem erhalte ich meine ePA?

Von Ihrer BKK24. Zur Beantragung melden Sie sich ab dem 01.01.2021 entweder per Mail an epa@bkk24.de oder rufen uns unter der 05724-9710 an.

Sind mit der ePA Kosten für mich verbunden?

Nein, die ePA-App stellen wir Ihnen kostenlos bereit. Auch darüber hinaus fallen keine weiteren Kosten für Sie an.

Ist die ePA Pflicht?

Nein, die Akte ist ein freiwilliges Angebot. Sie alleine entscheiden, ob Sie dieses nutzen möchten.

Wer kann eine ePA beantragen?

Alle Versicherten der BKK24 haben die Möglichkeit eine ePA zu beantragen.

Was passiert bei einem Krankenkassenwechsel?

Seit 2022 können Sie Ihre Daten komfortabel in die ePA der neuen Krankenkasse mitnehmen. 

Gibt es eine Laufzeit?

Die ePA läuft unbegrenzt weiter, solange der Nutzer diese nicht kündigt.

Kann ich die ePA kündigen?

Ja, Sie können die Akte jederzeit kündigen. Ihre Daten werden dann innerhalb von 6 Wochen zum Ende des folgenden Monats endgültig gelöscht.

Schließe ich mit der BKK24 einen Vertrag ab?

Im Registrierungsprozess müssen Sie den Nutzungsbedingungen der ePA, des damit verbundenen Identitätsmanagements IAM (Identity & Access Management) und der Datenschutzerklärung digital zustimmen. Sollten Sie die ePA ohne ein Smartphone nutzen, benötigen wir hierzu Ihre schriftliche Bestätigung.

Brauche ich eine neue Gesundheitskarte?

Sobald Sie bei uns eine ePA beantragen, prüfen wir ob Sie eine geeignete Karte (NFC-fähige Gesundheitskarte) besitzen. Sollte das nicht der Fall sein, erhalten Sie von uns innerhalb von 2 Wochen eine neue Karte.

Welche Inhalte werden in der ePA gespeichert?

Es gibt viele Möglichkeiten. Beispiele sind Daten zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten oder geplanten Therapiemaßnahmen, ein elektronischer Medikationsplan, ein Notfalldatensatz oder Arztbriefe. Außerdem können selbst individuelle Zusatzinfos gespeichert werden, beispielsweise zu Allergien.

Mit welchem Ziel wird die elektronische Patientenakte eingeführt?

Die Kommunikation im Gesundheitswesen zwischen Patienten, Ärzten, Leistungserbringern und Kassen ist oft noch analog und arbeitet mit Papier, Fax und Brief. Viele Informationen über den individuellen Gesundheitszustand werden nach wie vor in Akten in den jeweiligen Arztpraxen gesammelt. Das kann schnell zum Problem werden: Wechseln Sie zum Beispiel den Arzt oder besuchen einen Facharzt, müssen Untersuchungen eventuell wiederholt werden. Schlimmstenfalls fehlen auch wichtige Informationen, beispielsweise über Allergien oder Vorerkrankungen. In der elektronischen Patientenakte werden all diese Infos digital gebündelt. Dazu kommen auch persönliche Gesundheitsdokumente, die bisher in Papierform vorlagen, beispielsweise der Impfpass oder das Zahn-Bonusheft. In der ePA kann das alles zusammengeführt werden. Dadurch können z.B. Doppeluntersuchungen oder auch Risiken vermieden werden.

Kann die BKK24 Dokumente in meiner ePA speichern?

Nein, die BKK24 kann aktuell keine Dokumente in Ihrer ePA speichern. Ab 2022 ist es geplant, dass Ihre Krankenkasse Ihre Abrechnungsdaten in die ePA laden kann. Dieses wird nur nach Ihrer expliziten Einwilligung erfolgen. Ihre Krankenkasse wird jedoch auch dann Ihre Unterlagen in der ePA weiterhin nicht lesen dürfen.

Wer kann Dokumente in meiner ePA speichern?

In Ihrer ePA können Sie jederzeit eigenständig Dokumente speichern und verwalten. Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser, die von Ihnen Zugriffsrechte bekommen haben, dürfen ebenfalls Dokumente in Ihrer ePA speichern. Wenn Sie einem Arzt keinen Zugang erlauben oder ihm den Zugang widerrufen haben, kann er keine Dokumente in der ePA speichern.

Welche Dokumente muss mein Arzt in meiner ePA speichern?

Ihr Arzt speichert alle Dokumente, die für Ihre Behandlung relevant sind. Diese werden von ihm oder seinem Personal stetig aktualisiert, damit Änderungen bei Ihrem Gesundheitszustand oder Behandlungsverlauf berücksichtigt werden.

Was ist wenn mein Arzt sich weigert Dokumente in meiner ePA zu speichern?

Dann wenden Sie sich bitte an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung, die für den Arzt zuständig ist. Die Kontaktdaten stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für Sie bereit.

Kann ein Arzt Dokumente in meiner ePA ändern oder löschen?

Ein Arzt bzw. Leistungserbringer kann kein Dokument ändern, welches Sie selber hochgeladen haben. Nach Rücksprache mit Ihnen kann der Arzt Dokumente aus Ihrer ePA löschen um sie z.B. zu aktualisieren.

Kann ich Dokumente aus meiner ePA löschen?

Ja, denn Sie entscheiden, welche Daten Sie in der ePA speichern und teilen. Sie können jederzeit Dokumente aus Ihrer ePA löschen.

Wie entscheide ich, welcher Arzt Dokumente in meine ePA einstellen darf?

Sie entscheiden zuerst, ob Ihre Hausarzt-, Facharzt- oder Zahnarztpraxis  Zugang zu Ihrer ePA haben darf. Wenn Sie etwa Ihrem Hausarzt Zugang zu Ihrer ePA geben möchten, erteilen Sie seiner Praxis die Zugriffsrechte.

Außerdem entscheiden Sie für jede Praxis, Krankenhaus oder Apotheke, wie lange der Zugang zu Ihrer ePA möglich ist. Dieser Zeitraum reicht von 1 Tag bis zu 18 Monaten. Automatisch werden 7 Tage vorgeschlagen. Sie können diesen Wert jedoch jederzeit ändern.

Welche Dokumentenformate kann ich speichern?

Folgende Formate können gespeichert werden: PDF, JPG, TIFF, TXT, RTF, DOCX, XLSX, ODT, ODS, XML, HL7 CDA/R2 XML.

Wie groß dürfen die Dokumente maximal sein und gibt es einen maximalen Speicherplatz in der ePA?

Jedes Dokument darf die Maximalgröße von 25 MB nicht überschreiten. Der Gesamtspeicherplatz ist aber nicht begrenzt.

Kann ich Dokumente aus meiner ePA herunterladen?

Sie können jederzeit Ihre Gesundheitsdokumente aus Ihrer ePA auf Ihr mobiles Endgerät herunterladen. Achten Sie jedoch darauf, dass die heruntergeladenen Dokumente in einem anderen sicheren digitalen Ordner gespeichert werden. Sobald Sie Daten auf Ihr mobiles Endgerät laden, befinden sich diese außerhalb dem gesicherten Bereich der ePA. In dem Fall ist der Anwender für die Sicherheit der Daten selber verantwortlich.

Wie teile ich meine Dokumente mit dem Arzt oder Leistungserbringer?

Das geschieht, indem Sie Ihrem Arzt die Zugriffsrechte an der ePa geben. In diesem Zusammenhang können Sie dann auch entscheiden, wie lange der Arzt auf die Daten zugreifen kann. Wenn Sie Dokumente in Ihre ePA einstellen, werden diese automatisch in Ihrem Patientenordner gespeichert. Um diese Dokumente zu sehen, braucht also Ihr Arzt auch Zugang zu Ihrem Patientenordner. Dies ist sinnvoll, wenn Sie z.B. neue Laborergebnisse oder Befunde aus vorherigen Untersuchungen hochgeladen haben und Ihrem Arzt zur Verfügung stellen wollen.

Den Zugang zu Ihrem Patientenordner können Sie jederzeit widerrufen.

Funktionen ab dem 01.01.2023

Im darauf folgenden Jahr 2023 können außerdem Daten zur pflegerischen Versorgung der Versicherten in der ePA gespeichert werden, ebenso wie sonstige von Gesundheitsdienstleistern bereitgestellte Daten. Ab 2023 ist darüber hinaus geplant, auch elektronische Krankschreibungen nutzen zu können. Auch diese können in der ePA gespeichert und geteilt werden. Daten aus der ePA können wissenschaftlichen Forschungszwecken zur Verfügung gestellt werden.

Was ist außerdem noch in Zukunft geplant?

Zukünftig ist geplant digitale Überweisungsscheine, Organspendeausweise oder Patientenverfügungen in der ePA bereit zu halten.