elektronische Patientenakte ePA

Die ePA für alle – ab 2025

Mit der Einführung des Digital-Gesetz (DigiG) wird ab 2025 die Umstellung des Opt-In Verfahrens der ePA auf Opt-Out erfolgen. Das heißt, dass alle gesetzlich versicherten Personen ab Januar 2025 eine elektronische Patientenakte erhalten, sofern sie nicht bereits eine haben.

Was ist die ePA?

Die ePA bietet Ihnen einen zentralen Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten.
Ihr Zweck ist es, die bislang an verschiedenen Orten wie Arztpraxen und Krankenhäusern verstreuten Patientendaten digital zu bündeln. So haben Patientinnen und Patienten alle wichtigen Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiepläne, Behandlungsberichte, Medikationspläne und Notfalldatensätze auf einem Blick verfügbar und können diese problemlos mit Ihren Ärztinnen und Ärzten und weiteren Leistungserbringern teilen.

Fragen und Hilfe zur ePA

Hierzu steht Ihnen unser Versichertenhelpdesk zur Verfügung. Sie erreichen ihn über epa@bkk24.de. Dieser hilft Ihnen bei allgemeinen Fragen zur ePA, bei der Bedienung der ePA-APP oder technischen Problemen. Sollte es Ihre Anfrage erfordern, können Sie dort auch einen Rückruf vereinbaren.

  • Vereinfachter Behandlungsprozess
    Die ePA vereinfacht den Behandlungsprozess für Patientinnen und Patienten und medizinisches Personal. Ärzte können direkt auf die ePA zugreifen und die Krankengeschichte des Patienten einsehen, ohne zusätzliche Befunde oder Dokumente von anderen Leistungserbringern anfordern zu müssen.
     
  • Übersicht über die Medikation
    Die ePA wird in Verbindung mit dem e-Rezept eine vollständige und weitgehend automatisierte digitale Übersicht über die Medikation jeder versicherten Person enthalten und den gesamten Medikationsprozess unterstützen. Dadurch können unerwünschte Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermieden werden.
     
  • Medizinische Dokumente immer griffbereit
    Wichtige Befund- oder Behandlungsberichte gehen nicht verloren. Patientinnen und Patienten können auch eigenständig Unterlagen in ihrer ePA hinterlegen.
     
  • Kontrolle über die eigenen Daten
    Patientinnen und Patienten können individuell festlegen, wer Zugriff auf ihre medizinischen Daten hat. 
    So behalten sie die Kontrolle über ihre Daten. 
     
  • Vernetzte Versorgung
    Behandelnde Ärzte können auf die in der ePA gespeicherten Informationen zugreifen. Dadurch können Doppeluntersuchungen vermieden und Arztwechsel erleichtert werden, was besonders für chronisch kranke Patienten von Vorteil ist, da diese oft bei vielen verschiedenen Ärzten in Behandlung sind.

Weiterführende Links:

https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/

 

Laden Sie sich die BKK24 ePA App herunter:

Appstore (IOS) oder Google Playstore (Andriod)

Anschließend können Sie mit der Einrichtung Ihres Benutzerkontos starten.

Besitzen Sie kein eigenes Smartphone, können Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter dazu berechtigen, Ihre ePA im Auftrag über die App einzusehen und zu verwalten.

Auch ohne die Anlage eines Benutzerkontos in der App, können die betreffenden Ärztinnen und Ärzte, das Krankenhaus oder die Apotheke im Behandlungskontext Daten in die ePA einstellen und/oder vorhandene Daten einsehen.

 

 

Zugriff auf die ePA besteht nur, wenn Sie der Anlage der ePA nicht widersprochen haben.

Den Zugriff auf Ihre ePA erteilen Sie Ihrem behandelndem Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin mit Stecken Ihrer Gesundheitskarte. Dieses Zugriffsrecht besteht dann für 90 Tage.

Über die BKK24 ePA App haben Sie die Möglichkeit, die Dauer des Zugriffs und Zugriffsberechtigte zu ändern.

Die BKK24 hat keinen Zugriff auf die Daten in Ihrer ePA.

Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Versicherte, welche die ePA nicht nutzen möchten, können einer Aktenanlage bis Ende 2024 widersprechen. Ab 2025 kann die Löschung der Akte gefordert werden.

Ihren Widerspruch können Sie uns am Besten digital (Formular zum ePA Widerspruch) oder schriftlich einreichen.
 

Wogegen kann Widerspruch eingelegt werden? 
Informationen zu den Möglichkeiten des Widerspruchs erhalten Sie in unserem Informationsmaterial zur ePA nach § 343 SGB V unter Punkt 10

Wurde eine ePA für Sie angelegt, obwohl Sie an einer Nutzung nicht interessiert sind?
Ihre ePA kann jederzeit auf Ihren Wunsch hin gelöscht werden. Nutzen Sie hierzu unser Formular oder treten Sie mit uns in Kontakt.

Schicken Sie uns Ihren Sachverhalt sowie Ihre Versichertennummer an: epa-ombudsstelle@bkk24.de


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Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) bietet Ihnen Zusatzfunktionen. Durch Erhalt Ihrer PIN (Persönliche Identifikationsnummer) haben Sie die Möglichkeit, Funktionen wie die elektronische Patientenakte und/oder die e-Rezept App zu nutzen.