Ab dem 15.01.2025 beginnt die automatische Aktenanlage für all diejenigen, die nicht widersprochen haben.
Bei dem 15.01.2024 handelt es sich um das Startdatum der Aktenanlagen.
Das heißt, nicht jede*r Versicherte wird ab diesem Tag direkt eine Akte besitzen. Die flächendeckende Aktenanlage der ePA wird schätzungsweise 4-6 Wochen dauern.
Die ePA enthält keine Gesundheitsdaten, die vor dem 15.01.2025 entstanden sind.
Die ePA bietet Ihnen einen zentralen Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten.
Ihr Zweck ist es, die bislang an verschiedenen Orten wie Arztpraxen und Krankenhäusern verstreuten Patientendaten digital zu bündeln. So haben Patientinnen und Patienten alle wichtigen Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiepläne, Behandlungsberichte, Medikationspläne und Notfalldatensätze auf einem Blick verfügbar und können diese problemlos mit Ihren Ärztinnen und Ärzten und weiteren Leistungserbringern teilen.
Hierzu steht Ihnen unser Versichertenhelpdesk zur Verfügung. Sie erreichen ihn über epa@bkk24.de. Dieser hilft Ihnen bei allgemeinen Fragen zur ePA, bei der Bedienung der ePA-APP oder technischen Problemen. Sollte es Ihre Anfrage erfordern, können Sie dort auch einen Rückruf vereinbaren.